Mühlenstandort scheint jetzt geklärt

1294 wird erstmals eine Windmühle am Riesenbecker Dorf erwähnt / Alte Urkunden geben Hinweis

 

Riesenbeck. Die Mühlengeschichte eines Ortes ist immer wieder eine faszinierende Angelegenheit. Zum einen, weil sie Einblick gibt in das regionale Wirtschaftsleben vergangener Jahrhunderte. Zum anderen, weil sich damit auch viele Einzelschicksale unserer Vorfahren verbinden, über die man sonst gewöhnlich kaum etwas erfahren könnte. Josef Keller vom Heimatverein Riesenbeck hat ungezählte Original-Urkunden gelesen und aufgearbeitet. In diesem Beitrag hat er bislang kaum bekanntes Material über Riesenbecker Mühlen zusammengetragen, speziell über eine Mühle, die erstmals 1294 erwähnt wird und am Dorf gestanden haben dürfte:

„Im Jahr 1262 überträgt Graf Otto III. von Ravensberg einen Hof und eine Mühle in Gravenhorst, welche zur Kirche in Riesenbeck gehörten, dem dortigen Kloster, Aber es hat noch eine weitere Mühle direkt beim Dorf Riesenbeck gegeben: 1294 bekundeten nämlich Dietrich von Horne und seine Frau Elisabeth den in Münster verhandelten und in Steinfurt vollzogenen Verkauf der Mühle in Riesenbeck. Diese Mühle gelangte durch den Verkauf ebenfalls an das Kloster Gravenhorst, Über den Verkauf dieser Mühle ist die Rede von einer ‚Winnemolen in Risenbeke‘.

Wo nun könnte diese Windmühle in Riesenbeck gestanden haben? Sicher sollte sie in der Nähe des Dorfes an einer vom Wind begünstigten Stelle gestanden haben. In der Urkunde selbst wird noch von dazu gehörenden Wegerechten und Äckern der Höfe Blomendale und Vorenberghete berichtet. Diese Höfe sollten also in unmittelbarer Nähe der Windmühle gelegen haben. Sollte mit Vorenberghete ein Hof vor dem Berg gemeint sein? Über diese Mühle gibt es zwar nicht mehr viele Hinweise. Der Mühlenbetrieb wird wohl kurz nach dem Ankauf, vielleicht auch bei der nächsten größeren Reparatur, einge­stellt worden sein, um den Betrieb der Mühle beim Klos­ter selbst rentabler gestalten zu können.

In einer 1685 neu abge­schriebenen Akte — sie war 1584 angelegt worden — ist in der Aufzählung der Länderei­en des Hofes Averberg, heute Kauling, Folgendes zu lesen: ‚Item ann Gerst saith eyne Brede gnant de Windemollenn Brede belegenn ahn dem Win­demollenn Hovell, unnd der Gelßbeckenn‘. Und weiter: ‚Item   Noch eynn stucke ahn dem Windemollenn Hovell tusschen Nagelßmans und Wellinckmeyers Lande Is ge­heten dat Brinckstucke‘.

Hier ist also von Äckern des Hofes Averberg in der Nä­he des Windmühlenhügels und des Gelsbaches zu lesen. Zu diesem Zeitpunkt aber gab es in unmittelbarer Nähe des Dorfes keine Windmühle mehr. Das zweite Stück lag an dem Windmühlenhügel und zwischen Nagelsmanns und Wellingmeyers (Surenburger) Land. Dieses zweite Stück Land ist im Urkataster der Flur XVI Dorfesch unter der Nr. 102 verzeichnet und ist heute ein Teil des Schulplat­zes der Sünte-Rendel-Grund­schule. Aber auch die Besitzer der Nachbargrundstücke ent­sprechen im Urkataster von 1827/28 noch den Besitzern von 1584. Alle Flurstücke des jetzigen Schulplatzes tragen die Bezeichnung ‚Windmüh­lenhügel‘.

Es gibt noch einen weiteren Hinweis auf die Riesenbecker Mühle: 1651 waren dem Kloster Schwierigkeiten ent­standen, weil es ohne Erlaub­nis seine Ölmühle um einen Kornmahlgang erweitert hat­te. Diese Erweiterung war er­forderlich geworden, weil die eigentliche Kornmühle von Grund auf erneuert werden musste. Nach der erfolgten Stilllegung ihrer Mühle durch

die Beamten des Amtes Rhei­ne-Bevergern weisen die Non­nen in einem Protestschreiben an den Bischof von Münster unter anderem darauf hin, dass sie noch im Besitz der Mühlengerechtigkeit der 1294 von ihnen gekauften Mühle in Riesenbeck sind. Also ha­ben die Nonnen bis zu diesem Zeitpunkt die Mühle nicht verkauft. 1654 wird in einer weiteren Akte der Hofkammer die Windmühlenbrede des Hofes Averberg zwischen ‚Gelßbecke und Pastoreien Lande belegen‘ und das Brink­stück zwischen ‚Naßmans und Wellinckmeiers Lande bele­gen‘ erwähnt.

1682 hatte Johan Hinder­tinck aus dem Dorf Riesenbeck für die jährliche Liefe­rung von fünf Hühnern den Windmühlen-Placken vom Kloster Gravenhorst gepach­tet. Erst im Jahre 1806 wird wieder von dieser ehemaligen Mühle berichtet. Der Kauf­mann Tenbrink hatte im Dorf eine Roßmühle in Betrieb und wollte diese stilllegen und in der Nähe des Dorfes Richtung Lage eine Windmühle errich­ten. Auf einen Antrag des Kaufmanns an die Kriegs- und Domänenkammer in Münster reagierten die Betreiber der umliegenden Mühlen. Diese Betreiber werden auch na­mentlich genannt. Neben dem Kloster Gravenhorst waren das der Windmüller Berndsen als Pächter der Kleimühle und der Zeller Brumley als Besit­zer einer Wassermühle in Birgte. Das Kloster Graven­horst ließ durch seinen Amt­mann Beckering mitteilen, dass es, falls Tenbrink die Ge­nehmigung bekommen wür­de, selbst wieder aufgrund der alten Mühlengerechtigkeit der 1294 von einem Horne auf­gekauften Mühle eine Mühle dort in dieser Bauerschaft er­richten würde. In dem um 1827 erstellten Urkataster fin­det sich nun ein weiterer Hin­weis. Die Parzelle 101/1 der Flur 16 Dorf Esch —  diese Flur gehörte zur Bauerschaft Lage — genannt Windmühlenhügel, war im Besitz der Familie Ver­lage Dorf Nr. 57. Die Parzelle ist auf der Karte des Urkatas­ters verzeichnet und liegt am ehemaligen Weg von der Kir­che zur Beermanschen Mühle und weiter Richtung Ibben­büren. Der Fußweg an dem jetzigen Pastoratshaus vorbei ist ein Rest dieses alten Weges und der Weg vom Dalfsen­platz zum Friedhof ist die Grenze zwischen Dorf und La­ge. Bei einem Kartenvergleich lässt sich feststellen, dass die­se Parzelle auf dem jetzigen oberen Friedhof lag. Somit ist der Standort der alten Mühle von 1294 geklärt.“

 

Bericht aus der IVZ vom 8. Mai 2008